Unsere Leistungen

Unsere Leistungen für Industrie, Gewerbe, Wohnungsbau und öffentliche Einrichtungen „Planung und Realisierung„ nach HOAI.

  • Klärung von technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen
  • Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung
  • Festlegung der technischen Ausstattungswünsche
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Analysieren der Grundlagen
  • Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten
  • Überschlägige Auslegung der technischen Anlagen
  • Kostenschätzung nach DIN 276 (2.Ebene)
  • Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage
  • Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen
  • Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur
  • Zusammenstellung der Ergebnisse
  • Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf
  • Festlegen aller Systeme und Anlagenteile
  • Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen
  • Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben
  • Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit
  • Kostenberechnung nach DIN 276 (3.Ebene)
  • Kostenkontrolle durch Vergleich mit der Kostenschätzung
  • Erstellung eines Erläuterungsberichtes zu den elektrischen Anlagen
  • Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen, einschl. der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden
  • Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
  • Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung
  • Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile
  • Anfertigen von Schlitz und Durchbruchplänen
  • Fortschreibung des Terminplans
  • Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen
  • Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligten  
  • Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke
  • Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten
  • Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
  • Einholen von Angeboten
    Prüfung und Wertung der Angebote
  • Erstellung eines Preisspiegels mit Vergabevorschlag
  • Führen von Bietergesprächen
  • Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
  • Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren
  • Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung
  • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten
  • Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
  • Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm)
  • Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch)
  • Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise
  • Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
  • Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise
  • Kostenkontrolle durch Gegenüberstellung der Kostenfeststellung mit dem Kostenanschlag
  • Bearbeiten und Prüfen von Nachträgen
  • Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen
  • Fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung
  • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
  • Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung
  • Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
  • Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
  • Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen